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Flugplatzordnung
Stand: 15. Januar 2009
Der Modellflugplatz ist Vereinsgelände und darf nur von Mitgliedern des Modellflug-Club Grenzland Nettetal 1956 e.V. benutzt werden. Gäste dürfen
den Platz nur mit Zustimmung des verantwortlichen Flugleiters und nach Zahlung eines anteiligen Startgeldes benutzen.
1. Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen sowie die Ordnung des
Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden.
2. Die Flugplatzordnung ist von jedem Benutzer des Modellflugplatzes einzuhalten. Alle Mitglieder beachten und überwachen die Einhaltung der
Flugordnung und reagieren selbstständig bei erkannten Verstößen.
3. Für die Aufnahme des Flugbetriebes müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Es muss eine ausreichende Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein, die speziell für „Modellflug“ zugelassen ist. Diese ist auf Verlangen
des Flugleiters nachzuweisen.
- Vor dem Einschalten der Fernsteuerung muss die Kanalbelegung geklärt sein (Frequenztafel). Wer grob fahrlässig ohne Beachtung der Kanalbelegung eine
Fernsteuerung in Betrieb nimmt, haftet für den evtl. angerichteten Schaden selbst.
Es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den für solche Anlagen geltenden Vorschriften der Bundesnetzagentur
entsprechen. Beim Betrieb dieser Anlagen sind die geltenden Verfügungen der Bundesnetzagentur zu beachten.
- Es dürfen nur Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren, Elektromotoren und Segelflugmodelle bis zu einem Gesamtgewicht von 25 KG betrieben werden.
Strahltriebwerke sind nicht erlaubt.
- Bei allen Modellen mit Verbrennungsmotoren müssen die Auspuffanlagen aus Schalldämpfern bestehen, die den neuesten Erkenntnissen des Schallschutzes
entsprechen.
- Die Flugtauglichkeit und Sicherheit der Modelle muss durch ihre Bauweise und Bauausführung gewährleistet sein.
4. Der Modellflugbetrieb mit Motormodellen und Motorseglern (mit Verbrennungsmotoren) darf nur zu folgenden Zeiten durchgeführt werden:
täglich von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 14.30 bis 20.00 Uhr.
5. An folgenden Feiertagen ist der Flugbetrieb mit Verbrennungsmotoren untersagt:
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Karfreitag
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komplett
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Fronleichnam
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5:00 bis 13:00
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Allerheiligen
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5:00 bis 18:00
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Volkstrauertag
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5:00 bis 13:00
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Totensonntag
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5:00 bis 18:00
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6. Der Flugbetrieb (ab dem ersten Modell) darf nur in Anwesenheit und mit
Zustimmung eines Flugleiters vorgenommen werden (Ausnahme: ein einzelnes Modell unter 5kg ohne Verbrennungsmotor). Der Flugleiter hat ein Flugleiterbuch zu führen, in dem auch Unregelmäßigkeiten einzutragen sind.
7. Der Flugleiter selbst darf, um seiner Verantwortungspflicht nachkommen zu können, nicht aktiv am Modellflugbetrieb teilnehmen.
8. Anfänger und Flugschüler dürfen Flugzeugmodelle nur unter Hilfestellung eines erfahrenen Piloten fliegen.
9. Der Flugbetrieb darf nur in dem vorgesehenen und genehmigten Luftraum durchgeführt werden. Der Flugleiter kann den Luftraum ganz oder teilweise
sperren. Bei Arbeiten auf den angrenzenden Feldern ist der Flugbetrieb einzustellen (Erntearbeiten; z.B.: Spargelstechen).
10. Test und Standläufe von Modellmotoren (Verbrennungsmotoren) dürfen nur in der besonders eingerichteten Schallbox durchgeführt werden.
11. Der Sicherheitsbereich und die Parkfläche dürfen nicht mit Modellen überflogen werden.
12. Wer grob gegen Vorschriften dieser Flugplatzordnung verstößt oder Anordnungen des Flugleiters nicht befolgt, muss mit Flugverbot rechnen. Im
Wiederholungsfall erfolgt Ausschluss aus dem Verein.
13. Mit dieser neuen Flugplatzordnung verliert die bisher gültige ihre Wirksamkeit.
Modellflug-Club Grenzland Nettetal 1956 e.V.
Der Vorstand
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