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Info vom DMFV:
Allgemeinzuteilung der Modellflugfrequenzen seit 19. Nov. 2003 rechtskräftig
Am 19. November ist im Amtsblatt der RegTP offiziell die
Allgemeinzuteilung der Modellflugfrequenzen erfolgt. Damit erlangt sie Rechtskraft. Um möglicherweise aufkommenden Fragen zuvor zu kommen, listet das DMFV-Fachreferat Funk im Folgenden noch einmal die wichtigsten Punkte auf - hierbei wird deutlich, dass alle Forderungen und Wünsche des DMFV 100-prozentig umgesetzt wurden:
1. Die Allgemeinzuteilung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2003. Sollte ein Modellflieger nach dem 1. Januar Gebühren für eine beantragte
Einzelzuweisung bezahlt haben, so geschah dies irrtümlich. Der Modellflieger sollte per Antrag diese bereits bezahlte Gebühr von jener RegTP-Außenstelle zurückverlangen, welche die Gebühr erhoben hat.
Dies sollte mit Hinweis auf die Verfügung 53/2003 geschehen.
2. Wenn die bisherige Frequenzzuteilung ausläuft, braucht der Modellflieger nicht tätig zu werden.
3. Beim Kauf einer neuen oder gebrauchten Fernsteuerung im 27-MHz-, 35-MHz- und 40-MHz-Bereich braucht der Modellflieger nicht tätig zu werden.
4. Noch gültige Frequenzzuweisungsurkunden haben seit dem 1. Januar 2003 keine Bedeutung mehr und müssen auch nicht mehr mitgeführt werden.
5. Alle bisherigen technischen Vorschriften, welche den Sender und den Empfänger betreffen, bleiben unverändert.
6. Der Betrieb von 35-MHz-Anlagen ist weiterhin exclusiv dem Modellflug vorbehalten.
7. Das 35-MHz-B-Band ist weiterhin erlaubt.
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